Aufnahme- und Ausschlusskriterien
Die Zielgruppe besteht aus jungen Menschen ab einem Lebensalter von mindestens 16 Jahren, die vorerst nach § 42 Abs. 1 S. 1 Nr.3 Inobhutnahme und langfristig nach § 34 i.V.m. § 41 SGB VIII KJHG stationär untergebracht werden müssen. Die Nachbetreuung kann nach § 30 SGB VIII in Verbindung mit § 41, 41a SGB VIII zusätzlich angeboten werden.
Vorrangig werden junge Menschen der umliegenden Jugendämter aufgenommen.
Eine Aufnahme erfolgt nach freier Entscheidung des jungen Menschen in Übereinstimmung mit den Eltern und nach Vorliegen der Zustimmung und Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes.
Aufgenommen werden auch minderjährige unbegleitete Asylsuchende, da wir über einen ausgeprägten Integrationsgedanken verfügen.
Zielgruppe
Aufgenommen werden
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junge Menschen ab 16 Jahren, die aus stationären Maßnahmen entlassen werden und weitere Hilfe durch sozialpädagogische Fachkräfte bei der Verselbständigung bedürfen oder
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junge Menschen deren Anspruch auf Erziehung in der Herkunfts- oder Pflegefamilie nicht nachgekommen werden kann
Nicht aufgenommen werden
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junge Menschen ohne Mitwirkungsbereitschaft
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junge Menschen mit Eigen- und Fremdgefährdung
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junge Menschen mit geistiger- und/oder körperlicher Behinderung
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junge Menschen, die unter akuten psychiatrischen Erkrankungen leiden
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junge Menschen, die unter einer akuten Suchtproblematik leiden
Individuelle Ausnahmeregelung
Anfragen von jungen Menschen, ab 15 Jahren, die stationär untergebracht werden müssen und über ausreichende Kompetenzen für eine eigenverantwortliche Lebensführung, die keiner Rund-um-die-Uhr-Betreuung mehr bedürfen, werden individuell geprüft.